Haftungsbedingungen
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Haftungsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Kamera-, Audio- und Video-Ausrüstung, die über www.cam2rent.de gebucht werden. Sie werden mit der Auswahl und Bestätigung einer Haftungsoption Bestandteil des Mietvertrages. Bei Widersprüchen gehen der Mietvertrag und die AGB diesen Bedingungen vor.
§ 2 Haftungsoptionen
Ohne Haftungsschutz — 0 €
Der Mieter haftet bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts der Ausrüstung.
Basis-Haftungsschutz
15 € für die ersten 7 Miettage, zzgl. 5 € für jede weitere angefangene 7-Tage-Periode. Begrenzt die Ersatzpflicht des Mieters bei sachgemäßer Nutzung.
Höchstbetrag der Ersatzpflicht je Schadensereignis (jeweils inkl. mitgemietetem Zubehör):
- Action-Cams: 200 €
- 360°-Cams: 300 €
- Vlog-Cams: 300 €
Premium-Haftungsschutz
25 € für die ersten 7 Miettage, zzgl. 10 € für jede weitere angefangene 7-Tage-Periode. Die Ersatzpflicht des Mieters bei bestimmungsgemäßer Nutzung ist auf 0 € begrenzt.
Maßgeblich ist ausschließlich der Betrag, der dir vor Vertragsschluss angezeigt und in deinem Mietvertrag ausgewiesen wurde. Eine nachträgliche Änderung durch cam2rent ist ausgeschlossen.
§ 3 Erfasste Schadensfälle
Bei Auswahl des Basis- oder Premium-Haftungsschutzes greift die Begrenzung der Ersatzpflicht für alle vom Mieter zu vertretenden Schäden an der Mietsache, soweit kein Ausschluss nach § 4 vorliegt. Erfasst sind insbesondere:
- Technische Defekte durch normale Nutzung
- Sturz- und Stoßschäden
- Wasserschäden (innerhalb der Spezifikationen bzw. mit korrektem Schutzgehäuse)
- Diebstahl (mit Polizeianzeige und Aktenzeichen)
- Verlust der Mietsache oder einzelner Zubehörteile
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
§ 4 Ausschlüsse
Die Begrenzung der Ersatzpflicht entfällt bei:
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit — Der Mieter haftet dann unabhängig von der gewählten Option in voller Höhe.
- Unsachgemäße Nutzung — z. B. fehlende Schutzgehäuse, Überschreitung von Tiefengrenzen, Missachtung der Herstelleranweisungen.
- Verlust oder Diebstahl ohne Nachweis — Ohne polizeiliche Anzeige oder nachvollziehbare Dokumentation.
- Korrosion und Salzablagerungen — Wenn die Ausrüstung nach Salzwasserkontakt nicht ordnungsgemäß mit Süßwasser gespült wurde.
- Eigenmächtige Reparaturen oder Modifikationen.
- Unterlassene oder erheblich verspätete Schadensmeldung, soweit dadurch die Schadensfeststellung wesentlich erschwert wird.
Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist nach § 538 BGB nicht zu ersetzen.
§ 5 Schadensmeldung
- Schäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis gemeldet werden.
- Bei Diebstahl oder Verlust ist eine Polizeianzeige erforderlich. Das Aktenzeichen ist bei der Schadensmeldung anzugeben; eine Kopie der Anzeige ist binnen 7 Tagen vorzulegen.
- Der Mieter muss auf Anfrage Fotos oder weitere Dokumentation zur Verfügung stellen.
Schadensmeldungen über das Kundenkonto oder per E-Mail an [email protected].
§ 6 Schadensabwicklung
- Nach Eingang der Meldung wird die Ausrüstung geprüft und die Schadenshöhe festgestellt.
- Der Mieter erhält die vollständige Schadensdokumentation zur Prüfung und kann ihr binnen 14 Tagen in Textform widersprechen.
- Der zu tragende Betrag richtet sich nach der gewählten Haftungsoption und wird per Rechnung gestellt. Zahlungsfrist: 14 Tage ab Rechnungszugang.
- Eine Kaution oder Kreditkartenvorautorisierung wird nicht erhoben; es erfolgt keine automatische Belastung.
§ 7 Zeitraum des Haftungsschutzes
Der Haftungsschutz beginnt mit der Übergabe (Lieferung/Abholung) der Ausrüstung und endet mit der vertragsgemäßen Rückgabe im Sinne des § 6 Abs. 4 der AGB.
Wird die Buchung nach § 12 der AGB verlegt, verschiebt sich der Zeitraum des Haftungsschutzes entsprechend mit dem neuen Mietzeitraum. Eine Neuberechnung des Entgelts erfolgt nicht.
Wird die Mietdauer nach § 13 der AGB verlängert, gilt der Haftungsschutz für den Verlängerungszeitraum fort; das Entgelt wird nach § 2 fortgeschrieben.
Bei verspäteter Rückgabe besteht der Haftungsschutz für die Dauer der Verspätung fort, sofern der Mieter die Verspätung nicht zu vertreten hat. Hat er sie zu vertreten, endet die Begrenzung der Ersatzpflicht mit Ablauf des vereinbarten Mietendes.
§ 8 Haftungsgrenzen — Zusammenfassung
| Option | Preis | Höchstbetrag der Ersatzpflicht |
|---|---|---|
| Ohne Haftungsschutz | 0 € | Voller Wiederbeschaffungswert |
| Basis-Haftungsschutz | 15 € (Tag 1–7), +5 € je weitere 7 Tage | Action-Cam: 200 € · 360°-Cam: 300 € · Vlog-Cam: 300 € (jeweils inkl. Zubehör) |
| Premium-Haftungsschutz | 25 € (Tag 1–7), +10 € je weitere 7 Tage | 0 € |
Beispiel Preisberechnung: Eine 14-tägige Miete mit Basis-Haftungsschutz kostet 15 € + 5 € = 20 €. Eine 21-tägige Miete mit Premium-Haftungsschutz kostet 25 € + 10 € + 10 € = 45 €.
Wichtiger Hinweis
Die Haftungsoptionen von cam2rent sind keine Versicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und keine Zusage einer Leistung an Dritte. Es handelt sich ausschließlich um eine vertragliche Begrenzung der Höhe, in der du cam2rent für Schäden an der Mietsache einzustehen hast. Ein Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Auszahlung entsteht dadurch nicht.